AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Maulkörble – Mirjana Weigandt
Blohnstr. 9/1
71282 Hemmingen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Maulkörble – Mirjana Weigandt, nachfolgend „Maulkörble“ genannt, und Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Leistungen von Maulkörble in Anspruch nehmen oder Waren von Maulkörble erwerben, nachfolgend „Kundin/Kunde“ genannt.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Maulkörble bietet individuelle Maulkorbberatungen sowie die Auswahl, Anpassung und den Verkauf von Maulkörben und entsprechendem Zubehör an.

1.2. Im Rahmen der Maulkorbberatung wird anhand der individuellen Voraussetzungen des Hundes ein geeigneter Maulkorb ausgewählt und angepasst. Hierzu gehören insbesondere die Beurteilung der Anforderungen an den Maulkorb, das Vermessen des Hundes, die Auswahl eines geeigneten Modells sowie die individuelle Anpassung.

1.3. Die Beratungsleistung stellt einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB dar. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die dauerhafte Akzeptanz des Maulkorbs durch den Hund, wird nicht geschuldet.

1.4. Wird im Rahmen der Beratung ein Maulkorb erworben, kommt zusätzlich ein Kaufvertrag über die betreffende Ware zustande. Die für den jeweiligen Hund vorgenommenen individuellen Anpassungen werden Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit des Maulkorbs.

2. Terminvereinbarung und Ausführungsort

2.1. Beratungstermine werden individuell vereinbart oder über das von Maulkörble eingesetzte Buchungssystem gebucht.

2.2. Die Geschäftsanschrift von Maulkörble ist nicht zwingend Ausführungsort der Beratung. Beratungen können an unterschiedlichen, von Maulkörble mitgeteilten oder individuell vereinbarten Orten stattfinden.

2.3. Der jeweils vereinbarte Ausführungsort wird der Kundin/dem Kunden rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt bzw. bei der Terminvereinbarung festgelegt.

2.4. Verspätungen der Kundin/des Kunden gehen zulasten der vereinbarten Beratungszeit. Kann die Beratung oder Anpassung aufgrund einer Verspätung nicht abgeschlossen werden, kann ein weiterer Termin erforderlich sein. Ein zusätzlich erforderlicher Termin wird entsprechend der hierfür geltenden Vergütung berechnet.

3. Pflichten der Kundin/des Kunden

3.1. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, Maulkörble vor Beginn der Beratung über alle Umstände zu informieren, die für eine sichere Durchführung relevant sein können. Hierzu gehören insbesondere aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Hunden, ausgeprägte Ängstlichkeit sowie gesundheitliche oder sonstige Besonderheiten des Hundes.

3.2. Der Hund ist am Beratungsort grundsätzlich angeleint zu führen. Den Anweisungen von Maulkörble, die der Sicherheit der anwesenden Menschen und Tiere sowie einer ordnungsgemäßen Durchführung der Beratung dienen, ist Folge zu leisten.

3.3. Die Kundin/der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund nicht an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen, Waren oder sonstigen Gegenständen am Beratungsort markiert oder diese anderweitig beschädigt.

3.4. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, bei Vermessung, Auswahl, Anpassung und Überprüfung der Passform mitzuwirken und alle hierfür relevanten Angaben vollständig und zutreffend zu machen.

4. Terminabsage

4.1. Vereinbarte Beratungstermine werden ausschließlich für die jeweilige Kundin/den jeweiligen Kunden reserviert.

4.2. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung eines Termins ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

4.3. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor seinem Beginn abgesagt oder nicht wahrgenommen, bleibt die Kundin/der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Maulkörble lässt sich hierbei insbesondere ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins anrechnen.

4.4. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, soweit Maulkörble die vereinbarte Leistung zum betreffenden Termin nicht erbringen kann. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.

5. Auswahl und individuelle Anpassung der Maulkörbe

5.1. Maulkörble bezieht Maulkörbe bzw. Maulkorb-Rohlinge von verschiedenen Herstellern. Die von Maulkörble verkauften Maulkörbe werden anhand der individuellen Maße, Kopfform, Anforderungen und des vorgesehenen Verwendungszwecks des jeweiligen Hundes ausgewählt und vor der Übergabe individuell angepasst.

5.2. Art und Umfang der Anpassungen richten sich nach dem verwendeten Maulkorbmodell, der Passform am jeweiligen Hund und den im Rahmen der Beratung festgestellten Anforderungen.

5.3. Individuelle Anpassungen können insbesondere Veränderungen der Form sowie den Austausch, die Ergänzung oder Anpassung einzelner Bestandteile des Maulkorbs umfassen.

5.4. Veränderungen des Hundes nach der Anpassung – insbesondere Wachstum, erhebliche Gewichtsveränderungen, gesundheitliche Veränderungen oder Veränderungen der Kopfform – können die Passform beeinflussen. In diesen Fällen ist die Passform vor der weiteren Verwendung erneut zu überprüfen.

6. Übergabe, Verwendung und Kontrolle

6.1. Der individuell angepasste Maulkorb wird nach Fertigstellung, soweit möglich und vereinbart, am betreffenden Hund auf seine Passform überprüft.

6.2. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die Passform und den Zustand des Maulkorbs regelmäßig zu kontrollieren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Verschleiß, Materialermüdung, Verformungen, beschädigter Verbindungselemente oder sonstiger Beschädigungen.

6.3. Bei erkennbaren Beschädigungen oder einer erkennbar nicht mehr geeigneten Passform darf der Maulkorb bis zu einer fachgerechten Überprüfung bzw. Instandsetzung nicht weiterverwendet werden.

6.4. Nachträgliche eigenmächtige Veränderungen am Maulkorb durch die Kundin/den Kunden oder Dritte können dessen Passform, Stabilität und Sicherheit beeinträchtigen.

6.5. Die Verwendung eines Maulkorbs ersetzt nicht die der jeweiligen Situation angemessene Beaufsichtigung und Sicherung des Hundes.

7. Vergütung und Zahlung

7.1. Für Beratungsleistungen und Waren gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. Beauftragung mitgeteilten Vergütungen und Verkaufspreise.

7.2. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der finalen Anpassung per Rechnung, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

7.3. Werden nachträglich zusätzliche Änderungen oder Leistungen gewünscht, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können diese gesondert berechnet werden. Die Kundin/der Kunde wird vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen hierüber informiert.

8. Mängelrechte

8.1. Für die von Maulkörble verkauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

8.2. Bei individuell angepassten Maulkörben gehören die im Rahmen der Beratung vereinbarten Anforderungen und Anpassungen zur vereinbarten Beschaffenheit.

8.3. Normaler Verschleiß sowie Beschädigungen, die nach der Übergabe insbesondere durch unsachgemäße Verwendung, den Hund selbst, eigenmächtige Veränderungen durch die Kundin/den Kunden oder Dritte oder nachträgliche körperliche Veränderungen des Hundes entstehen, begründen für sich genommen keinen bei Übergabe bestehenden Sachmangel.

8.4. Die gesetzlichen Ansprüche der Kundin/des Kunden bei einem bereits bei Übergabe bestehenden Mangel bleiben unberührt.

9. Haftung

9.1. Maulkörble haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

9.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin/der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9.4. Die Kundin/der Kunde bleibt für die Beaufsichtigung und Führung des Hundes sowie für die Beurteilung der jeweiligen Situation verantwortlich. Die Verwendung eines Maulkorbs stellt keine Garantie dafür dar, dass von einem Hund keinerlei Gefahr ausgehen kann.

9.5. Die gesetzlichen Mängelrechte für von Maulkörble verkaufte Waren sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10. Widerrufsrecht und individuell angepasste Waren

10.1. Soweit bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird die Kundin/der Kunde hierüber gesondert informiert.

10.2. Bei den von Maulkörble verkauften Maulkörben handelt es sich um für den jeweiligen Hund individuell ausgewählte und angepasste Waren. Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch die Verbraucherin/den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

10.3. Der Ausschluss des Widerrufsrechts bei entsprechend individualisierten Waren berührt die gesetzlichen Mängelrechte nicht.

10.4. Für Verträge, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die jeweils zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung sowie die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Ausübung des Widerrufsrechts.

11. Datenschutz

11.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

11.2. Zur Terminverwaltung, Kundenverwaltung, Buchungsabwicklung und Rechnungsstellung kann Maulkörble externe Dienstleister und Softwarelösungen einsetzen.

11.3. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den eingesetzten Dienstleistern ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 10. September 2026

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